Mietbedingungen

unsere Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile (AGB)


1. Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 1.000,- EUR in bar oder per EC-Karte hinterlegt werden.

Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.


2. Übergabe und Rücknahme

Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges sind im Mietvertrag festgelegt.

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßen Zustand.


3. Zahlung

Bei Abschluss des Mietvertrages, jedoch spätestens 10 Tage danach, sind 30 % des Mietbetrages als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Abreise beim Vermieter eingegangen sein.

Sollte der Mietbeginn weniger als 14 Tage nach Buchung erfolgen, ist der Gesamtbetrag bei Abschluss der Buchung zu begleichen.


4. Mietpreise

Unsere Mietpreise schließen ein:

Die aktuell gesetzlich vorgeschriebene MwSt., Kfz-Haftpflichtversicherung Teilkaskoversicherung mit 1.000,- EUR Selbstbeteiligung pro Schadensfall (ist vom Mieter zu tragen), Vollkaskoversicherung mit 1.000,- EUR Selbstbeteiligung pro Schadensfall (ist vom Mieter zu tragen).

Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens.

Bei Reisemobilmieten sind pro Tag 250 Kilometer gebührenfrei (Übergabe und Rückgabe zählen als 1 Tag).

Jeder Mehr-Kilometer kostet 0,25 EUR.


5. Reservierung und Rücktritt

Reservierungen sind nach dem Eingang der Anzahlung verbindlich.

Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 10 Tagen ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden.

Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn, sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Mehr als 60 Tage vor 1.Miettag 40 %, bei 30 bis 60 Tagen vor 1. Miettag 50 %,

bei 15 bis 29 Tagen vor 1. Miettag 60% und weniger als 15 Tage vor 1. Miettag 80 %.

Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten, kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen.


6. Mindestalter

Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 23 Jahre, Höchstalter 75 Jahre.

Der Fahrer / Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen mindestens seit einem Jahr besitzen.


7. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind in alle Länder der EU sowie nach Norwegen und die Schweiz möglich.

Fahrten in Nicht-EU-Länder und außereuropäische Länder sowie in Kriegs- und Krisengebiete sind generell verboten.


8. Übergabepauschale

Die Übergabepauschale in Höhe von 135,- EUR enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem enthält die Pauschale die Außenreinigung, Adapterkabel, Kabeltrommel, Auffahrkeile, eine Gasflasche inkl. Propangasfüllung, Küchenausstattung für max. 4 Personen (u. a. Besteck, Geschirr, Kochgeschirr, Trinkbecher) und die WC-Chemikalien.


9. Reinigung

Für die Innenreinigung bei Rückgabe eines Reisemobils ist der Mieter selbst verantwortlich.

Optional kann eine End-Innenreinigung in Höhe von 189,- EUR gebucht werden.

Bei starker Verschmutzung wird der entsprechende Zeitaufwand abgerechnet.


10. Mindestmietzeit

Die Mindestmietzeit beträgt 3 Nächte in der Vor- und Nachsaison und 7 Nächte in der Hauptsaison.

Andere Zeiten auf Anfrage.


11. Sonstige Bedingungen

In unseren Fahrzeugen ist das Rauchen VERBOTEN!

Das Mitführen von Haustieren ist in unseren Fahrzeugen nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen behalten wir 500,- EUR der Kaution ein.

Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt. 

Die Fahrzeuge können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.


12. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. Versagt der Wegstreckenzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich und auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen.


13. Wartung und Reparatur

Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – die Kosten für vorgeschriebene Wartungsdienste und Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.


14. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßen Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall bzw. den Verlust (mit-) zu vertreten hat.
Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen oder der Mieter keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist von ihr Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen verursacht werden. Der Mieter haftet ebenfalls voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.


15. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 10-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht für die Verwahrung von Gegenständen zuständig, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.


16. Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.


17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Kontakt:

Auto + Reifen Kuhlmeier GmbH

August-Rost-Straße 6

99310 Arnstadt

Tel.: 03628 640114               

Email: rent@kuhlmeier-arnstadt.de


Stand: Januar 2024


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